Ihre Investition im Überblick

Zeit:

Einzeltermine:  1 1/2 Std, (ich habe immer 2 Std. Zeit);

Termine sind auch telefonisch und per Zoom möglich.

 

Aufstellungen in der Einzelarbeit: 1 1/2 - 3 Std.

 

Die Häufigkeit der Termine ist variabel und wird im Vorgespräch geklärt.

 

Vereinbarte Termine sind von beiden Seiten her verbindlich;  Absagen oder Verschiebungen möglichst            1 Woche  im voraus;  bei Absagen innerhalb 24 Std. vor dem Termin (bitte nur im Ausnahmefall) wird das Honorar berechnet (1 1/2 Std. = 135,- Euro).

 

Erste Sitzung: bitte bringen Sie zur ersten Sitzung das Honorar in bar mit.

 

 

Honorare :

 

Einzelarbeit:

 

  • Psychotherapie:                                                     90,- Euro / 120,- Euro / 1 Zeitstd.

 

  • System-/Familienaufstellung in der Einzelarbeit:   bitte erfragen

       

  • Paarberatung:                                                        besonderes Angebot über 5 Termine a' 2 Std.                                                                                                160,- Euro / 1 Zeitstd.

                                                                                                                    

        Coaching:                                                               160,- Euro / 1 Zeitstd.

  • Führungskräfte Coaching:                                      bitte erfragen

 

 

Familien- / System Aufstellungen in der Gruppe:

 

  • Eigene Aufstellung (Einzelarbeit i.d. Gruppe):      300,- Euro (ab Mitte Juni 2024)
  • Das Vorgespräch dazu wird extra berechnet (s.o.);  ein Nachgespräch von 1/2 Std. ist inclusive.
  • Teilnahme ohne eigene Aufstellung: als "Stellvertreter" : Tagesseminar:  90,- Euro bei erstmaliger Teilnahme                                                                          70,- Euro bei wiederholter Teilnahme

 

Ermäßigungen/ finanzielle Sonderregelungen sind im Einzelfall möglich, bitte sprechen Sie mich dann an.

Kostenerstattung

Einzelpsychotherapie:  Bei einer Therapie nach dem ICD-Diagnose Schlüssel (für Psychische- und Verhaltensstörungen), können die Kosten ganz oder anteilig von Ihrer Zusatzversicherung für heilkundliche Psychotherapie (nach dem Heilpraktiker Gesetz = HPG) erstattet werden.

Auch bei Privatkassen und Beihilfe können Sie nachfragen, ob die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz übernommen wird.

 

Für alle anderen Arbeitsformen: Die Kosten sind steuerlich geltend zu machen z.B. unter Arztkosten oder im beruflichen Bereich, z.B. bei beruflichem Coaching.